Allgemeine Verkaufsbedingungen

Allgemeine Verkaufsbedingungen 2017-09-19T11:33:44+00:00

§ 1 Anwendungsbereich
1. Für alle Lieferungen und Leistungen unseres Unternehmens, auch solche aus zukünftigen
Geschäftsabschlüssen, sind ausschließlich unsere nachfolgenden Bedingungen in ihrer
jeweils aktuellen Fassung maßgebend.
2. Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich und nur gegenüber Unternehmern im
Sinne des § 14 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen
abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an. Diese erlangen nur Geltung,
wenn wir ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmen.
§ 2 Vertragsschluss
1. Unsere Angebote sind freibleibend hinsichtlich Lieferung, Lieferzeit und Preis, sofern sie
nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine Annahmefrist enthalten.
2. Bestellungen des Kunden können von uns binnen 14 Tagen ab Zugang angenommen
werden. Die Annahme erfolgt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch
Auslieferung der Ware.
§ 3 Lieferung
1. Lieferungen erfolgen auf der Grundlage EXW (INCOTERMS 2000) Versandort auf Gefahr des
Bestellers, soweit nicht ausdrücklich etwas Anderes vereinbart wurde.
2. Liefertermine sind nur verbindlich, soweit sie von uns schriftlich bestätigt werden. Sofern
Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den
Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport
beauftragten Dritten.
3. Das in unserem Werk ermittelte Ausgangsgewicht ist maßgebend. Es wird unter Kontrolle
festgestellt. Während des Transports entstehende übliche Gewichtsverluste gehen zu Lasten
des Bestellers. Darüber hinausgehende Gewichtsdifferenzen müssen sofort bei Übernahme
der Ware schriftlich gerügt werden und sind auf dem Frachtbrief oder dem Lieferschein bei
Ablieferung aufzuführen und zu quittieren.
4. Handelsübliche Änderungen der Liefergegenstände bleiben vorbehalten, soweit sie den
Besteller nicht unzumutbar beeinträchtigen und soweit sie die Gebrauchsfähigkeit der Ware
nicht berühren.
5. Teillieferungen sind unter Berücksichtigung unserer Interessen in einem für den Besteller
zumutbaren Umfang zulässig, insbesondere wenn
• die Teillieferung für den Auftraggeber im Rahmen des vertraglichen
Bestimmungszwecks verwendbar ist,
• die Lieferung der restlichen bestellen Ware sichergestellt ist und
• dem Besteller hierdurch weder erheblicher Mehraufwand noch zusätzliche Kosten
entstehen.
6. Höhere Gewalt, hoheitliche Maßnahmen, Streiks, Aussperrung und sonstige Ereignisse, die
zur Verhinderung, Behinderung oder wesentlichen Erschwerung der Lieferung führen,
berechtigen uns zu einer entsprechenden Verlängerung der Lieferzeit einschließlich einer
erforderlichen Anlaufzeit oder zum Rücktritt vom Vertrag. Gleiches gilt für entsprechende
Ereignisse im Bereich unserer Vorlieferanten. Der Käufer kann von uns die Erklärung
verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern; er kann im Fall der
Nichterklärung selbst vom Vertrag zurücktreten.
7. Geraten wir mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird uns eine Lieferung oder
Leistung, gleich aus welchem Grunde, unmöglich, so ist unsere Haftung auf Schadensersatz
nach Maßgabe von § 9 dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen beschränkt.
§ 4 Menge, Qualität, Kennzeichnung
1. Wir sind stets berechtigt, bis zu 10 % mehr oder weniger als vereinbart zu liefern. Die
Lieferung einer Menge von bis zu 10 % weniger als vereinbart stellt keinen Sachmangel dar.
2. Die Qualität der Ware richtet sich nach Handelsbrauch, wenn nicht im Einzelfall etwas
Anderes vereinbart und von uns schriftlich bestätigt ist. Als vereinbarte Beschaffenheit der
Ware gilt grundsätzlich nur unsere Produktbeschreibung. Öffentliche Äußerungen,
Anpreisungen oder Werbung Dritter stellen neben der Produktbeschreibung keine
Beschaffenheitsangabe der Kaufsache dar.

§ 5 Preise, Zahlungsbedingungen
1. Unsere Preise gelten für den vereinbarten Leistungs- und Lieferungsumfang. Mehr- oder
Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich in EURO auf der
Grundlage einer Lieferung EXW (INCOTERMS 2000) Versandort, zuzüglich Verpackung, der
jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer, bei Exportlieferungen zuzüglich Zoll sowie
Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben.
2. Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, ist der Kaufpreis rein netto (ohne
Abzug) mit Rechnungserteilung sofort fällig und zu zahlen. Im Verzugsfall sind wir
berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz
zu verlangen.
3. Das Recht zur Aufrechnung mit Gegenforderungen steht dem Besteller nur zu, soweit sein
Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt ist. Zur
Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller insoweit befugt, als er über einen
unbestrittenen, anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenanspruch verfügt, der
auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

4. Der Einbehalt von Inkasso- und/oder Delkredere-Provisionen ist nur nach vorherigem
Abschluss einer schriftlichen Inkasso- und/oder Delkredere Vereinbarung zwischen uns und
dem Besteller zulässig.
5. Bei Zahlung über Dritte, insbesondere im Rahmen von Regulierungs- und/oder Delkredere
Abkommen ist die Kaufpreisschuld erst dann erfüllt, wenn die Zahlung bei uns eingegangen
ist.
6. Wir sind berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen
Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn uns nach
Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des
Auftraggebers wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung
unserer offenen Forderungen durch den Kunden aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis –
einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt -, gefährdet
wird.
7. Wir unterhalten für Forderungen gegen unsere Kunden eine Warenkreditversicherung. Als
Umstand, der die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers wesentlich zu mindern geeignet ist,
gelten insbesondere
• die Aufhebung des Versicherungsschutzes durch den Versicherer,
• die Beschränkung des Versicherungsschutzes, insbesondere aufgrund Einstellung der
Geschäftsbeziehung aus Bonitätsgründen, nachträglich vereinbarter
Wechselprolongationen, Nichteinlösung von Schecks oder Wechseln sowie
Rücklastschriften Deckung, Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens bzw.
Klageerhebung sowie Einschaltung eines Inkassoinstitutes oder Rechtsanwaltes zur
Forderungsbeitreibung,
• Eintritt des Versicherungsfalls aufgrund Zahlungsunfähigkeit des Kunden.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher, auch zukünftig entstehender
Forderungen innerhalb der Geschäftsbeziehung, einschließlich aller Nebenforderungen das
Eigentum an den gelieferten Waren vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers,
insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir nach Setzung einer angemessenen Frist
berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu
deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers –
abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
2. Der Besteller darf die Ware und die an ihre Stelle tretenden Forderungen weder verpfänden
bzw. zur Sicherung übereignen noch abtreten.
3. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich
schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit
der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer
Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
§ 7 Untersuchungs- und Rügepflicht
1. Unsere Lieferungen der Tiefkühl-Ware erfolgen mit mindestens minus 18°C. Der Besteller ist
verpflichtet, die Ware bei Anlieferung am vereinbarten Bestimmungsort bzw. im Falle der
Selbstabholung bei ihrer Übernahme sofort auf seine Kosten:
• auf ihre Kühlung von mindestens minus 18°C, nach Stückzahl, Gewicht und Verpackung
zu untersuchen und etwaige Beanstandungen hierzu auf dem Lieferschein oder
Frachtbrief bzw. der Empfangsquittung/Auslagerungsnote des Kühlhauses zu vermerken,
und
• mindestens stichprobenweise eine repräsentative Qualitätskontrolle vorzunehmen, hierzu
in angemessenem Umfang die Verpackung (Kartons, Säcke, Dosen, Folien etc.) zu öffnen
und die Ware selbst nach äußerer Beschaffenheit, Geruch und Geschmack zu prüfen,
wobei gefrorene Ware mindestens stichprobenartig aufzutauen ist.
2. Bei der Rüge etwaiger Mängel sind vom Besteller die nachstehenden Formen und Fristen zu
beachten:
• Die Rüge hat bis zum Ablauf des Werktages zu erfolgen, der auf die Anlieferung der Ware
am vereinbarten Bestimmungsort bzw. Übernahme erfolgt. Bei der Rüge eines verdeckten
Mangels, der trotz ordnungsgemäßer Erstuntersuchung gemäß vorstehender Ziffer 1)
zunächst unentdeckt geblieben ist, gilt abweichend: Die Rüge hat bis zum Ablauf des auf
die Feststellung folgenden Werktages zu erfolgen, längstens aber binnen zwei Wochen
nach Anlieferung der Ware bzw. deren Übernahme;
• Die Rüge muss uns innerhalb der vorgenannten Fristen schriftlich, telegraphisch,
fernschriftlich oder per Telefax detailliert zugehen. Eine fernmündliche Mängelrüge reicht
nicht aus. Mängelrügen gegenüber Handelsvertretern, Maklern oder Agenten sind
unbeachtlich;
• Aus der Rüge müssen Art und Umfang des behaupteten Mangels eindeutig zu
entnehmen sein.

3. Der Käufer ist verpflichtet, die beanstandete Ware am Untersuchungsort zur Besichtigung
durch uns, unseren Lieferanten oder von uns beauftragte Sachverständige bereit zu halten.
Bei gerügter Tiefkühlware ist der Kunde verpflichtet, diese unter Beachtung der
einschlägigen gesetzlichen Vorgaben zu lagern. Wir sind berechtigt, den Nachweis einer
lückenlosen Kühlkette zu fordern.
4. Beanstandungen in Bezug auf Stückzahl, Gewicht und Verpackung der Ware sind
ausgeschlossen, sofern es an dem nach vorstehender Ziffer 1 a.) erforderlichen Vermerk auf
Lieferschein oder Frachtbrief bzw. Empfangsquittung fehlt. Ferner ist jegliche Reklamation
ausgeschlossen, sobald der Käufer die gelieferte Ware vermischt, weiterversendet,
weiterverkauft oder mit ihrer Be- oder Verarbeitung begonnen hat.
5. Nicht form- und fristgerecht gerügte Ware gilt als genehmigt und abgenommen.
§ 8 Gewährleistung
1. Ansprüche wegen Mängeln der Liefergegenstände stehen nur dem Besteller zu und sind
nicht abtretbar.
2. Soweit ein Mangel der gelieferten Waren vorliegt, hat der Besteller Anspruch auf
Nacherfüllung. Den Nacherfüllungsanspruch des Bestellers können wir nach unserer Wahl
durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache erfüllen. Die Kosten
der Nacherfüllung sind von uns zu tragen, soweit sie sich nicht dadurch erhöhen, dass die
Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurde.
3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, oder erfolgt sie nicht binnen einer von dem Besteller
gesetzten angemessenen Frist, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt
oder Minderung zu erklären.
4. Soweit wir den Mangel zu vertreten haben, steht dem Besteller ein Anspruch auf
Schadensersatz zu nach Maßgabe von § 9 dieser Verkaufsbedingungen.
5. Die Verjährung vorgenannter Mängelansprüche tritt 12 Monate nach Gefahrübergang ein.
6. Für Haftung wegen Vorsatz bleibt es bei der gesetzlichen Verjährungsfrist.
§ 9 Haftung
1. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Besteller
Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit keine vorsätzliche Vertragsverletzung vorliegt, ist die
Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren typischerweise eintretenden Schaden
begrenzt.
2. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche
Vertragspflicht verletzen; auch in diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung auf den
vorhersehbaren typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
3. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem
Produkthaftungsgesetz.
4. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen.
5. Soweit unsere Schadensersatzhaftung ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dieses
auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten,
Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
6. Zur Eingrenzung unserer Produzentenhaftung ist der Käufer verpflichtet, uns umgehend alle
ihm zugehenden Informationen zu geben, die auf das Vorliegen von Produktmängeln
schließen lassen (insbesondere Kundenreklamationen) und uns bei Rückrufaktionen
unverzüglich und umfassend zu unterstützen.
7. Bei Export unserer Waren durch den Besteller oder seine Abnehmer in Gebiete außerhalb
der Bundesrepublik Deutschland übernehmen wir keine Haftung, falls durch unsere
Erzeugnisse Schutzrechte Dritter verletzt werden. Der Käufer ist zum Ersatz des Schadens
verpflichtet, der uns durch die Ausfuhr von Waren verursacht wird, die von uns nicht
ausdrücklich zum Export geliefert wurden.

§ 10 Datenspeicherung
Der Besteller ist einverstanden und hiermit darüber informiert, dass alle ihn betreffenden
Daten aus der Geschäftsbeziehung, auch personenbezogene im Sinne des
Bundesdatenschutzgesetzes, im Rahmen unserer elektronischen Datenverarbeitung
gespeichert werden.
§ 11 Qualitätssicherungssystem
Wir sind verschiedenen Qualitätssicherungssystemen angeschlossen. Dem Kunden ist es
untersagt, von uns bezogene qualitätsgesicherte Ware als qualitätsgesichert auszuloben,
wenn er nicht selbst dem gleichen Qualitätssicherungssystem angeschlossen ist.
§ 12 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht, Teilunwirksamkeit
1. Erfüllungsort für sämtliche Leistungen nach diesem Vertrag ist der jeweilige Versandort.
Gerichtsstand ist 53842 Troisdorf, Bundesrepublik Deutschland. Wir sind berechtigt, den
Besteller auch an anderen zulässigen Gerichtsständen zu verklagen. Es gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
2. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Verkaufsbedingungen unwirksam sein oder
werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Stand August 2016,
Alan-Döner GmbH, 53842 Troisdorf